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Was meinen unsere Kunden ...
"Der elektronische Rechnungsversand hilft uns Kosten zu reduzieren, das Forderungsmanagement zu vereinfachen und schafft bei unseren Kunden die Grundlage für effektive Abrechnungs- prozesse."
J. Simon, Leiter DV und Kundenbetreuung, BSR
Was meinen unsere Kunden ...
"Der SmartPath Invoice- Service ermöglicht die revisionskonforme Übertra- gung von Beleg und Dokument in einem Arbeits- schritt. Das vermindert unseren administrativen Aufwand erheblich."
T. Klein, Leiter IT, Gesobau
SmartPath InvoiceService
- Rechtliche Grundlagen -
Die Durchführung des elektronischen Rechnungs- austauschs unterliegt einigen gesetzlichen Bestim- mungen, die sowohl Versender als auch den Empfänger betreffen. Der InvoiceService kann Sie bei der Einhaltung dieser Bestimmungen unter- stützen.
Vorsteuerabzug
Nur elektronische Rechnungen, die mit einer qualifizierten Signatur versehen sind und seitens des Empfängers auf ihre Echt- und Unversehrtheit überprüft werden, berechtigen laut UStG zum Abzug der Vorsteuer (§ 2 Nr. 3 SigG für elektronische Rechnungen gem. § 14 Abs. 3 UStG und 6.MwSt.-Richtlinie EG-77/388).
Bevollmächtigung
Laut UstG ist die Delegation der Anbringung und Prüfung der Signatur an eine dritte Instanz möglich.
Einvernehmen
Die Durchführung der elektronischen Rechnungsübermittlung durch den Versender muss dem Empfänger bekannt gemacht werden. Sofern kein Widerspuch erfolgt, gilt dies als Einverständniserklärung des Rechnungsempfängers.
Interessante Downloads
Hier finden Sie eine Auswahl an Downloads zum Thema "Rechtliche Grundlagen".
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